Die Fachabteilung Medizin- und Krankenhausrecht steht Ärzten, Patienten und Einrichtungen in den verschiedensten Bereichen in Verbindung mit dem ärztlichen Wirkungsfeld bei:
a. Medizinrecht:
- Ausübung des Arztberufes im belgischen und europäischen Rechts,
- Gesetz über die Patientenrechte,
- zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung des Arztes,
- Gerichtsverfahren und Expertisen,
- Schadensbewertung.
b. Krankenhausrecht:
- Gesetzgebung über die Krankenhäuser,
- Fusion und Zusammenschlüsse von Krankenhäusern,
- Zulassung,
- Verpflichtungen der Krankenhäuser aufgrund des Gesetzes über die Patientenrechte,
- Haftung der Krankenhauseinrichtungen,
- Krankenhausinfektionen,
- Sozialkonflikte und Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenhaus,
Verwaltungsverfahren, LIKIV.