RFC SERAING u. DOYEN SPORTS gegen FIFA, UEFA u. BELGISCHER VERBAND

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In dieser brisanten Angelegenheit hat der Appellationshof Brüssel am 11. Januar 2018 vorzeitig einen Entscheid verkündet.

Darin unterstreicht der Hof, dass die Rechtmäßigkeit von CAS im Verhältnis zum europäischen Recht und zur Europäischen Menschenrechtskonvention geprüft werden und ggf. in diesem Zusammenhang an den europäischen Gerichtshof eine präjudizielle Frage gestellt muss, dass es aber gilt zunächst eine Wiedereröffnung der Verhandlung anzuordnen um ebenfalls die Rechtmäßigkeit der durch FIFA, UEFA u. die nationalen Verbände auferlegten Verpflichtung, sich ausschließlich an CAS zu richten, unter dem anwendbaren belgischen Recht zu untersuchen.

Der Appellationshof präzisiert außerdem, dass andere belgische Gerichtsbarkeiten sich bereits über die Legalität eines solchen „generellen Verbots die ordentlichen Gerichte zu befassen“ welche „gegen öffentliches Recht verstoßen würde und infolgedessen nicht zur Anwendung kommen dürfte“ geäussert haben.

Der Appellationshof hat also die Wiedereröffnung der Verhandlung angeordnet, damit die Parteien ihre jeweiligen Standpunkte zu dieser Frage geben können.

Die Sitzung zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 24. Mai 2018 festgesetzt.
 

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