Diese Gesetzgebung schafft eine Versicherungspflicht für die verschiedenen Gewerke, die an der Errichtung eines geschlossenen Privatrohbaus teilnehmen.
Sie tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Angesichts der dadurch entstehenden Umbrüche im privaten Bauwesen hat André Delvaux auf dem Forum der Versicherung „JurisSquare.be“ einen Beitrag geschrieben.
Bruno Devos hat seinerseits eine erste Analyse dieses Gesetzes auf dem Immobilienforum (auf JurisSquare.be) veröffentlicht.
Fachbereich
Rechtsanwält(e)