Artikel 6 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über die institutionellen Reformen listet die in die Zuständigkeit der Regionen fallenden Bereiche auf: Raumordnung, Umwelt, Wohnen, Energie usw.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft forderte seit vielen Jahren die Möglichkeit, einige dieser Befugnisse selbst auszuüben.
Am 30. April und 3. Mai 2019 verabschiedete das wallonische Parlament Dekrete, mit denen die Ausübung von Befugnissen in den Bereichen Energie, Wohnen und Raumordnung auf die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen wurde.
Das Wallonische Parlament überträgt der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Ausübung aller seiner Befugnisse im Bereich des Wohnungswesens. Die Immobilien der Wallonischen Wohnungsgesellschaft die im Gebiet des deutschsprachigen Raums liegen, werden an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen. Es sind keine Personalversetzungen geplant.
Die Wallonische Region überträgt auch die Ausübung aller ihrer Befugnisse im Bereich der Raumordnung, mit Ausnahme der Politik für Denkmäler und Stätten. Sie überträgt auch die Ausübung damit zusammenhängender Befugnisse, wie z.B. die rechtliche Regelung von Landstraßen und die Frage der Enteignung für den öffentlichen Gebrauch. Das Dekret sieht die Möglichkeit vor, Personal aus der DGO4 in die Deutschsprachige Gemeinschaft zu transferieren. Eine Übertragung von Eigentum ist nicht geplant.
Im Energiebereich überträgt das wallonische Parlament die Ausübung von Befugnissen im Bereich der Subventionen für :
- die Förderung von Wärme aus erneuerbaren Quellen (Haushalte sowie Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen)
- Energieeinsparungen (Haushalte mit niedrigem Einkommen);
- Verbesserung der Energieeffizienz von Haushaltswohnungen;
- die Förderung der rationellen Nutzung von Energie oder erneuerbaren Energien durch Personen des öffentlichen Rechts und nicht kommerzielle Organisationen;
- Energieaudit von Wohngebäuden.
Die Übertragung der Ausübung dieser letztgenannten Materien erfolgt ohne Übertragung von Eigentum oder Personal.
Für jedes der drei übertragenen Materialien wird ein jährlicher Zuschuss zugunsten der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgenommen:
Wohnungswesen: 4.389.755€.
Raumplanung: 1.480.751,13 €.
Energie: 915.815€.
Diese Übertragungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern die Deutschsprachige Gemeinschaft identische Dekrete verabschiedet, die am selben Tag in Kraft treten.